Deckbedingungen
Allgemeine Deckbedingungen für Deckhengst Starlight:
Die Decksaison auf dem Tinkerhof - Grafing beginnt im jeweiligen Kalenderjahr offiziell am 01.04. und endet am 31.08.
Wenn Sie Ihre Stute zum Decken bringen möchten, und die Stute nach erfolgter Bedeckung wieder abholen, berechnen wir 300,00 € Decktaxe und 7,00 € Tagesgeld.
Bei Nichtträchtigkeit Ihrer Stute kann in dieser oder der darauf folgenden Decksaison einmal kostenlos nachgedeckt werden (einmalige Lebendfohlengarantie). Bei einem erneuten Aufenthalt zur Nachdeckung berechnen wir lediglich das Tagesgeld.
Es wird im Natursprung gedeckt (an der Hand, oder frei auf der Weide).
Ihre Stute erhält während ihres Deckbesuches eine große helle Box. Es wird täglich Heu gefüttert (Mineralleckstein steht ständig zur Verfügung) und auch auf wunsch Ihr eigenes Müsli (welches Sie bitte mitbringen müssen).
Ihre Stute muss frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Die Stute muss einen aktuellen Pferdepass mit den notwendigen Impfungen (z.B. Tetanus, Herpes, Influenza, usw.) haben und regelmäßig entwurmt sein.
Die Gaststute darf keine Eisen tragen, zumindest aber müssen die hinteren Eisen vorher abgenommen werden.
Bei Anlieferung der Stute ist der Laborbefund der Tupferprobe vorzulegen, welche während der letzten Rosse vor der geplanten Bedeckung Ihrer Stute entnommen wurde. Ohne Laborbescheid kann Ihre Stute nicht gedeckt werden. Der Equidenpass / Impfpass bleibt während des gesamten Aufenthalts Ihrer Stute bei dem Hengsthalter verwahrt.
Der Hengsthalter sorgt für die bestmögliche Haltung, Unterkunft, Versorgung und Pflege der Stute sowie gegebenenfalls des Fohlens unter Anwendung der üblichen Sorgfalt. Der Hengsthalter haftet jedoch nur für Schäden, die durch ihn oder einen Helfer vorsetzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Dies sind Schäden, die während der Einstellung der Stute (und evtl. deren Fohlen bei Fuß) beim Hengsthalter entstehen können. Für Schäden die durch Dritte verursacht werden, haftet der Hengsthalter nicht.
Für Risiken aus der Tierhalter und Tierhalterhaftung (§833, §834, BGB) müssen Sie als Stuteneigentümer eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Bei Weidehaltung kann aufgrund der Tiergefahr keine Haftung übernommen werden.
Die Decktaxe und Auslagen des Hengsthalters sind spätestens bei Abholung der Stute Bar zu entrichten. Nach der Abrechnung erhält der Stutenbesitzer den Deckschein und bekommt zur Abreise seiner Stute den Equidenpass / Impfpass zurück.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.